Die Elternkomission ist Teil des Betreuungskonzepts unserer Abteilung.
Mitglieder sind auf der Webseite einsehbar: Elternkomission Webseite
In den Statuten wird das Konzept wie folgt definiert (Art. 22).
- Zur weiteren Unterstützung der Abteilung besteht eine Elternkommission.
- Die Elternkommission besteht aus Eltern von Kindern und Jugendlichen aus möglichst allen Stufen.
- Die Elternkommission ist in corpore Teil des Abteilungskomitees.
- Der*die Präsident*in der Elternkommission wird durch den Hochwachtrat gewählt und amtiert zugleich als Präsident*in des Abteilungskomitees. Die Abteilungsleitung besitzt ein Vorschlagsrecht.
- Der*die Präsident*in der Elternkommission darf keine weiteren Funktionen in der Abteilung ausüben.
- Die Amtszeit beträgt drei Jahre, Bestätigung respektive Wiederwahl ist möglich.
- Der Elternrat stellt sich in Absprache mit der Abteilungsleitung als Ansprechperson für Eltern von Aktivmitgliedern und Eltern, die sich für die Pfadi interessieren, zur Verfügung.
- Die Mitglieder der Elternkommission werden von dieser selbst mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Der*die Präsident*in sowie die Abteilungsleitenden verfügen über ein Vetorecht. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Hochwachtrat mit einfachem Mehr.
- Die Elternkommission sucht den Kontakt zu Eltern von neu in die Abteilung eingetretenen Kindern.
- Die Elternkommission kann bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Leitenden in Absprache mit den Abteilungsleitenden und dem Coach als Vermittlerin hinzugezogen werden. Die Elternkommission fördert in Absprache mit dem Abteilungskomitee den Kontakt zwischen Eltern und Leitenden.
- Auf entsprechende Einladung der Abteilungsleitung nimmt mindestens ein Mitglied der Elternkommission an den Sitzungen des Hochwachtrats teil.