Gemäss Art. 13 aus den Statuten der Abteilung besteht der Abteilungsrat aus folgenden Ämtern
- Abteilungsleitung
- Stufenleitende
- Kassier/-in
- Materialwart
- Heimwart
Laut Art. 14 der Abteilungs-Statuten sind folgende Aufgaben definiert
- Der Abteilungsrat fungiert als Vereinsvorstand.
- Im Abteilungsrat werden alle wichtigen Angelegenheiten der Abteilung beraten und entschieden, die nicht in den Kompetenzbereich der Abteilungsleitenden oder des Hochwachtrates fallen.
- Der Abteilungsrat legt Schwerpunkte für die Tätigkeit der Abteilung fest und sorgt für den pädagogischen Wert der Aktivitäten in den Einheiten. Er sorgt dafür, dass möglichst viele Mitglieder der Abteilung die ihrer persönlichen Entwicklung entsprechende Pfadilaufbahn durchlaufen.
- Er lässt sich dabei von den Stufenprofilen der PBS leiten.
- Er berät und betreut die Leitenden.
- Er berät den*die Kassier und die Abteilungsleitung bei Erstellung des jährlichen Budgets.